Schulordnung

Das Zusammenleben in unserer Schule

„Man erreicht mehr mit einem freundlichen Blick, mit einem guten Wort der Ermunterung, das Vertrauen einflößt, als mit vielen Vorwürfen.“

Für unseren Namensgeber Don Bosco war dies einer der Leitgedanken seiner präventiven Erziehung. Für eine gute Entwicklung hielt er die Atmosphäre, in der Erziehung stattfindet, für besonders wichtig: eine Umgebung, die durch Vertrauen und Anerkennung Geborgenheit vermittelt.

Klare Hinweise und gemeinsame Regeln sollen dazu beitragen, Konflikte möglichst zu vermeiden und Orientierung zu geben.

In unserer Schule leben, lernen, spielen und arbeiten viele Menschen zusammen. Wir wollen respektvoll miteinander umgehen und gemeinsam eine angenehme Umgebung schaffen.

Damit unser Zusammenleben gelingt, halten wir uns alle an gemeinsame Regeln.

Grundsätze für unser Zusammenleben

  • Wir sind nett zueinander und gehen höflich miteinander um.
  • Wir verzichten auf körperliche Auseinandersetzungen.
  • Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.
  • Wir verhalten uns so, dass nichts zerstört, beschädigt oder verschmutzt wird.
  • Wir nehmen niemandem etwas weg.
  • Wir bringen keine Wertsachen mit. Wer Wertsachen mitbringt, trägt selbst die Verantwortung dafür.
  • Wir wollen andere nicht stören. Wenn wir im Schulhaus unterwegs sind, gehen wir langsam und sind leise.

Das ABC unseres Zusammenlebens

Anerkennung
Ehrlichkeit
Miteinander
Mut
Nähe
Sicherheit
Umsicht
Zufriedenheit

Unsere Regeln

Wir tun niemandem weh

Wir tun niemandem weh. Bei Problemen sprechen wir miteinander oder holen uns Hilfe bei einer Lehrkraft.

Wir spielen nicht mit Absperrband

Absperrband dient der Sicherheit und ist kein Spielzeug. Wir spielen deshalb nicht damit.

Ballspielen

Wegen der Verletzungsgefahr spielen wir in den Pausen nur mit Softbällen und auf dem dafür vorgesehenen Spielfeld. In der Pausenhalle wird nicht mit dem Ball gespielt.

Fahrräder und andere Fahrzeuge

Wenn alle gemeinsam Pause machen, fahren wir nicht mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen. Macht eine Klasse alleine Pause, dürfen die Fahrzeuge benutzt werden.

Handys und private technische Geräte

Wir achten darauf, dass niemand ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt wird.

Schüler*innen nutzen keine Handys oder andere private technische Geräte wie Smartphones oder Tablets in der Schule, es sei denn, sie werden ausdrücklich für den Unterricht gebraucht.

Klettern

Wir klettern nicht auf Zäune, Bäume oder Dächer.

Spielen im Sandkasten

Im Sandkasten können wir spielen und bauen. Mit Sand wird nicht geworfen.

Werfen

Wir werfen keine Steine, Stöcke, Kastanien oder Schneebälle.

Wenn Regeln nicht eingehalten werden

Wenn Regeln nicht eingehalten werden, reagieren wir zunächst mit pädagogischen und erzieherischen Maßnahmen. Dazu können insbesondere gehören:

  • ein Gespräch oder eine Ermahnung,
  • die Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens,
  • das Nacharbeiten von Versäumtem,
  • eine Entschuldigung für zugefügtes Unrecht,
  • weitere geeignete erzieherische Maßnahmen.

Reichen erzieherische Einwirkungen nicht aus, können nach der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen in Rheinland-Pfalz Ordnungsmaßnahmen getroffen werden. Sie müssen pädagogisch begründet und der Schwere des Regelverstoßes angemessen sein.

Mögliche Ordnungsmaßnahmen

  • Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde,
  • schriftlicher Verweis,
  • Ausschluss vom Unterricht des laufenden Unterrichtstages,
  • Ausschluss von bestimmten Schulveranstaltungen,
  • Ausschluss vom Unterricht für bis zu sechs volle Unterrichtstage,
  • Androhung des Ausschlusses von der Schule.

In besonders schwerwiegenden Fällen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Ausschluss von der bisher besuchten Förderschule auf Zeit oder auf Dauer erfolgen. Welche Maßnahme getroffen werden darf und wer darüber entscheidet, richtet sich nach dem Schulgesetz Rheinland-Pfalz und der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen.